Verbraucherbauvertragsrecht

Was bringt das neue Verbraucherbauvertragsrecht für Bauherren?

Der Gesetzgeber hat jetzt einige neue Regelungen auf den Weg gebracht, um beim Hausbau das Verhältnis zwischen Bauherrn und Auftragnehmern, also Bauunternehmern und Handwerksbetrieben, gerechter und sicherer zu gestalten.

Seit Jahren nimmt die Zahl der Mängel an neuen Bauvorhaben zu und in der Folge gab es auch immer mehr Gerichtsverfahren, in denen darüber gestritten wurde. Dies ist für Bauherrn ein erhebliches finanzielles Risiko. Das neue Recht soll dieses Risiko besser verteilen.

In Zukunft sind

  • eine ordentliche Baubeschreibung
  • ein im Voraus festgelegter Fertigstellungstermin
  • ein Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Regelungen für Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen
  • Regelungen für die Übergabe von Bauunterlagen
  • das Recht auf Anweisungen des Bauherrn im laufenden Bauprozess

gesetzlich festgeschrieben. Dadurch wird zumindest theoretisch der Bauablauf sicherer.

Wenn Sie bei Ihrem Bauvorhaben die größtmögliche Sicherheit einbauen wollen, sollten Sie schon vor Vertragsschluss die Bauunterlagen von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilien prüfen lassen. So vermeiden Sie später teure Überraschungen.

Und auch beim eigentlichen Hausbau empfiehlt sich immer eine baubegleitende Qualitätssicherung vom Bausachverständigen, um bei jedem einzelnen Bauabschnitt die Gewissheit zu haben, das alles in Ordnung ist.

 

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Quelle: Verbraucherbauvertragsrecht