Bauen zum Festpreis? Die Rechnung geht oft nicht auf!

Viele Baufirmen versprechen den Hausbau zum Festpreis und eine schlüsselfertige Übergabe. Das klingt verlockend.

Hält aber einer kritischen Prüfung meist nicht stand.

Was heißt das eigentlich: schlüsselfertig bauen oder zum Festpreis? So mancher Bauherr hat da schon böse Überraschungen erlebt.

Manchmal gilt der angebliche Festpreis für den Hausbau nur für eine knappe Zeitspanne, danach wird es teurer.

Manchmal fehlen im angeblichen Schlüsselfertigpreis teure Positionen wie z.B. die Anschlussleitungen für Wasser, Strom und Gas.

Und manches mal soll der Bauherr trotz vertraglich vereinbarter schlüsselfertiger Erstellung des Hauses wichtige Leistungen selbst erbringen, weil sie als „bauseits“ bezeichnet werden.

Der bautechnische Laie kann solche Feinheiten selten durchschauen. Deshalb ist es immer empfehlenswert, schon vor Vertragsschluss die Baubeschreibung und den Bauvertrag von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilien überprüfen zu lassen.

Das kostet zwar etwas; aber das Risiko, später wesentlich mehr auszugeben als geplant ist deutlich höher.

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Den vollständigen Artikel zum Thema „schlüsselfertig bauen“ lesen Sie hier:

Quelle: Bauen zum Festpreis? Die Rechnung geht oft nicht auf! | MyHammer-Magazin

Verbraucherbauvertragsrecht

Was bringt das neue Verbraucherbauvertragsrecht für Bauherren?

Der Gesetzgeber hat jetzt einige neue Regelungen auf den Weg gebracht, um beim Hausbau das Verhältnis zwischen Bauherrn und Auftragnehmern, also Bauunternehmern und Handwerksbetrieben, gerechter und sicherer zu gestalten.

Seit Jahren nimmt die Zahl der Mängel an neuen Bauvorhaben zu und in der Folge gab es auch immer mehr Gerichtsverfahren, in denen darüber gestritten wurde. Dies ist für Bauherrn ein erhebliches finanzielles Risiko. Das neue Recht soll dieses Risiko besser verteilen.

In Zukunft sind

  • eine ordentliche Baubeschreibung
  • ein im Voraus festgelegter Fertigstellungstermin
  • ein Widerrufsrecht für Verbraucher
  • Regelungen für Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen
  • Regelungen für die Übergabe von Bauunterlagen
  • das Recht auf Anweisungen des Bauherrn im laufenden Bauprozess

gesetzlich festgeschrieben. Dadurch wird zumindest theoretisch der Bauablauf sicherer.

Wenn Sie bei Ihrem Bauvorhaben die größtmögliche Sicherheit einbauen wollen, sollten Sie schon vor Vertragsschluss die Bauunterlagen von einem unabhängigen Sachverständigen für Immobilien prüfen lassen. So vermeiden Sie später teure Überraschungen.

Und auch beim eigentlichen Hausbau empfiehlt sich immer eine baubegleitende Qualitätssicherung vom Bausachverständigen, um bei jedem einzelnen Bauabschnitt die Gewissheit zu haben, das alles in Ordnung ist.

 

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Quelle: Verbraucherbauvertragsrecht