OLG Hamm präzisiert Aufklärungspflichten beim Verkauf alter Häuser

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil zu den Aufklärungspflichten bei Verkauf von alten Häusern gefällt. Demnach muss ein Verkäufer den Käufer unter anderem über mögliches Wasser im Keller bei starkem Regen aufklären.

Gerade wenn Sie ein älteres Haus kaufen, können Sie ohne geeignete Prüfverfahren kaum erkennen, welche Mängel auf Sie lauern. Gerade undichte Keller oder feuchtes Mauerwerk können zu größeren Folgeschäden führen. Auch wenn das Gericht jetzt festgestellt hat, das Verkäufer über solche Mängel vor dem Kauf aufklären müssen: gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie die Immobilie vor dem Kauf von einem Experten, einen qualifizierten Bausachverständigen, auf Herz und Nieren prüfen.

Sie wissen ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

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