Augen auf beim Hauskauf: zahlen nach Vermietern bald auch Verkäufer den Makler?

25.000 Euro für die Courtage sind schnell weg, wenn man Haus oder Wohnung erwirbt. Für den Mietmarkt gibt es das Bestellerprinzip, der Eigentümer bezahlt den Makler. Warum nicht auch beim Kauf? Schließlich gilt doch sonst auch die Regel – wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!

Der Makler vertritt in aller Regel die Interessen des Verkäufers und auch nur dieser ist auch wirklich in der Lage, den Preis für die Leistung des Maklers zu verhandeln. Das Bestellerprinzip wäre besser für den Wettbewerb und ist in allen Nachbarländern längst Standard.

Mehr Informationen zum Thema Makler und Immobilienkauf lesen Sie hier:

Quelle: Zahlen nach Vermietern bald auch Verkäufer den Makler?